Unsere Leistungen

- AUCH FERIENFAHRSCHULE MÖGLICH -

Wir möchten Dir neben einer guten Theorie- und Praxisausbildung sowie einem sicheren Gefühl beim Fahren auch einen kostengünstigen Weg zu Deinem Führerschein ermöglichen.

Was Du letztendlich für den Führerschein bezahlen musst, setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  •     Grundpreis: Pauschalbetrag für theoretischen Unterricht und Anmeldegebühr
  •     Die Anzahl der Normalfahrstunden sind bei jedem Fahrschüler individuell
  •     Sonderfahrten (12 Pflichtstunden): 4 Autobahn-, 5 Überland- und 3 Fahrten bei Dunkelheit
  •     Vorstellung zur Prüfung
  •     Lehrmaterial
  •     Fremdgebühren (TÜV, Sehtest, Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort", etc.)

 

Theorie & Praxis

Wir bieten mehrmals pro Woche theoretischen Unterricht zu verschiedenen Zeiten an.

Theoretischer Unterricht findet in Bad Kissingen zu folgenden Zeiten statt:
Montag und Mittwoch: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Samstag: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr


Theoretischer Unterricht findet in Nüdlingen und Aschach zu folgenden Zeiten statt:
Dienstag: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

Theoretischer Unterricht findet in Oberthulba zu folgenden Zeiten statt:
Donnerstag: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr

 

Für eine optimale Prüfungs-Vorbereitung sorgen natürlich wir als Deine Fahrlehrer. NEU ist, dass Du jetzt auch online mit unserer Lernsoftware üben kannst.

Bei der erstmaligen Erteilung des Führerscheins sind 12 Theoriestunden á 90 Minuten vorgeschrieben.
Der Zusatzstoff umfasst 2 bzw. 4 Theoriestunden.


Was in jedem Falle in der Praxis auf Deinem Plan steht, sind zwölf Sonderfahrten, bestehend aus 5 Überlandfahrten, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit und 4 Autobahnfahrten. Alle weiteren Stunden sind normale Übungsfahrten, die in der Anzahl von Deinem individuellen Bedarf abhängen.

Wer pünktlich zum 18. Geburtstag losfahren will, dem empfehlen wir sich ein halbes Jahr vorher bei uns anzumelden. Der Gesetzgeber erlaubt die theoretische Prüfung drei Monate vor dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Führerschein mit 17!

Mit 16 1/2 Jahren kannst Du Dich schon bei uns anmelden und einen Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 48a FeV  (Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren) beim zuständigen Amt stellen.
Dazu ist die Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten nötig. Der Antrag wird in der Regel bewilligt, wenn du keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hast.
Anschließend kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule beginnen (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst Du zu Deinem 17. Geburtstag keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Genehmigung, begleitet fahren zu dürfen.
Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage gültig, dass Du nur fahren darfst, wenn während der Fahrt eine bestimmte, namentlich bekannte Person (begleitende Person) bei Dir im Auto sitzt.

Die Prüfbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig. Mit Erreichen Deines 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt - ohne weitere Prüfung.


Um den Führerschein beantragen zu können brauchst Du noch folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Sehtest-Bescheinigung 
  • Teilnahmebestätigung über eine Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Teilnehmer am begleiteten Fahren (Führerschein mit 17) müssen zusätzlich folgendes beachten:

  •     Personalien und Unterschrift der Begleitperson
  •     Kopie des Personalausweises der Begleitperson
  •     Kopie des Führerscheins der Begleitperson

 

Führerscheinklassen

Hier sind die wichtigsten Fakten der verschiedenen Führerscheinklassen kurz für Dich zusammengefasst.


Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, es ist also keine neue
Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Wir bilden in folgenden Klassen aus:

Klasse B

Merkmale:    

  •     zG max. 3.500 kg
  •     max. 8 Personen außer dem Fahrer


Anhängerregelung

  •     Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  •     Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg


Ausbildung:     

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, L


Klasse BE

Merkmale:     Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:

  •     zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg


Ausbildung:   

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B

 

Klasse AM

Merkmale:     Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  •     bbH max. 45 km/h
  •     Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  •     Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  •     bbH max. 45 km/h
  •     Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  •     Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  •     bbH max. 45 km/h
  •     Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  •     Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  •     Leermasse max. 350 kg


Ausbildung:    

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


Klasse A

Merkmale:     Krafträder mit:

  •     Hubraum über 50 cm³ oder
  •     bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  •     Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  •     Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
  •     Leistung über 15 kW


Ausbildung:    

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
  • 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

 

Mofa Prüfbescheinigung

Ausbildung:    

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung