Fahren lernen
Theorie-
und Praxisausbildung
Was Du letztendlich für den Führerschein bezahlen musst, setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Grundpreis: Pauschalbetrag für theoretischen Unterricht und Anmeldegebühr
- Die Anzahl der Normalfahrstunden sind bei jedem Fahrschüler individuell
- Sonderfahrten (12 Pflichtstunden): 4 Autobahn-, 5 Überland- und 3 Fahrten bei Dunkelheit
- Vorstellung zur Prüfung
- Lehrmaterial
- Fremdgebühren (TÜV, Sehtest, Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort", etc.)
Theorieunterricht
Fahrstunden
verschiedene Führerscheinklassen
Theorieunterricht
Montag und Mittwoch: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Samstag: 10:30 Uhr - 12:00 Uhr
Theoretischer Unterricht findet in Nüdlingen und Aschach zu folgenden Zeiten statt:
Dienstag: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr T
Theoretischer Unterricht findet in Oberthulba zu folgenden Zeiten statt:
Donnerstag: 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
Für eine optimale Prüfungs-Vorbereitung sorgen natürlich wir als Deine Fahrlehrer. NEU ist, dass Du jetzt auch online mit unserer Lernsoftware üben kannst.
Bei der erstmaligen Erteilung des Führerscheins sind 12 Theoriestunden á 90 Minuten vorgeschrieben.
Der Zusatzstoff umfasst 2 bzw. 4 Theoriestunden.
Fahrstunden
Praxis
Was in jedem Falle in der Praxis auf Deinem Plan steht, sind zwölf Sonderfahrten, bestehend aus 5 Überlandfahrten, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit und 4 Autobahnfahrten. Alle weiteren Stunden sind normale Übungsfahrten, die in der Anzahl von deinem individuellen Bedarf abhängen.
Wer pünktlich zum 18. Geburtstag losfahren will, dem empfehlen wir sich ein halbes Jahr vorher bei uns anzumelden. Der Gesetzgeber erlaubt die theoretische Prüfung drei Monate vor dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Termine für Praxisstunden
Unsere Kontaktdaten:
MANUELA DUNKEL
Tel: 0175 411 65 06
HARALD DUNKEL
Tel: 0175 560 76 47
XXX XXX
Tel: xxx
BF17
Führerschein mit 17
Dazu ist die Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten nötig. Der Antrag wird in der Regel bewilligt, wenn du keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hast.
Anschließend kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule beginnen (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst Du zu Deinem 17. Geburtstag keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Genehmigung, begleitet fahren zu dürfen.
Die Prüfbescheinigung ist mit der Auflage gültig, dass Du nur fahren darfst, wenn während der Fahrt eine bestimmte, namentlich bekannte Person (begleitende Person) bei Dir im Auto sitzt.
Die Prüfbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig. Mit Erreichen Deines 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt - ohne weitere Prüfung.
Führerschein
Beantragung
aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
Sehtest-Bescheinigung
Teilnahmebestätigung über eine Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Personalien und Unterschrift der Begleitperson
Kopie des Personalausweises der Begleitperson
Kopie des Führerscheins der Begleitperson